Haftplichtversicherung für Quadrocopter
Definition
Quadrocopter die zum Zwecke des Hobbys betrieben werden fallen definitiongemäß unter den Begriff Flugmodell. Eine Verwendung eines Flugmodells (inklusive Quadrocopter) für andere Zwecke (kommerzielle Nutzung, auch Forschung), sowie der autonome Betrieb ohne Piloten entspricht nicht der Definition des Modellflugs, unterliegt gesonderten Genehmigungs- und Versicherungspflichten und wird daher hier ausgenommen.
Länderspezifische Informationen
Hier folgen länderspezifische Informationen zum Betrieb von Modellflugzeugen:
